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Wertermittlung von Rechten und Lasten

Bei der Bewertung von Immobilien sind Rechte und Lasten zu beachten. Rechte, die auf einer Immobilie lasten können sind zum Beispiel das Grundpfandrecht oder ein Wegerecht. Das Grundpfandrecht ist interessant im Zusammenhang mit Hypotheken.

Als dingliche Rechte oder Lasten am Grundstück werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte bezeichnet. Im Regelfall sind Sie im Grundbuch, Abteilung II, eingetragen. Einen wesentlichen Faktor bei einer Wertermittlung bilden zudem eventuell vorhandene Baulasten.

Bei der Wertermittlung eines Grundstückes ist die gesonderte Bewertung der dinglichen Rechte und Belastungen notwendig.