Schlussvermessung

Schlussvermessungen sind Liegenschaftsvermessungen, die nach Abschluss der Bauarbeiten bei Neuanlage oder Verbreiterung von Verkehrswegen, beim Ausbau, der Regulierung oder Schaffung von Wasserläufen, bei der Errichtung oder Erweiterung von Industrieanlagen, beim Speicherbeckenbau und bei der Erschließung von Bauland als Grundlage für Kaufverträge, für Entschädigungsverfahren oder auch Regelung der Eigentumsverhältnisse ausgeführt werden.  

Bei Schlussvermessungen an Langgestreckten Anlagen wie Straßen, straßenbegleitende Ersatzmaßnahmen , Wegen, Gewässern, Deichen, Bahnanlagen, Versorgungseinrichtungen und dergleichen mit einer Achslänge von mehr als 100 m, werden vorhandene oder vorgesehene Flurstücksgrenzen nach örtlichen Vermessungen wie bei herkömmlichen Flurstückzerlegungen festgestellt oder wiederhergestellt.