Katasterauskunft M-V
Seit dem 30. Dezember 2010 ist das Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) in Kraft und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind neben den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger und erteilen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.
Mündliche Auskünfte, Beratung und Einsichtnahme sind in der Regel kostenfrei. Die Gebühren regelt die Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V).
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Do 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr 8:00 bis 15:00 Uhr, Telefonische Vereinbarung wochentags bis 19 Uhr
Kontakt
Tarifstelle nach der VermKostVO M-V |
Bezeichnung | |
Gebühr |
2.1.1.7.1 Auszüge aus der Liegenschaftskarte |
Flurkartenauszug A4 | 15,00 € | |
2.1.1.7.2 Auszüge aus der Liegenschaftskarte |
Flurkartenauszug A3 | 20,00 € | |
2.1.1.3 Auszüge aus dem Flurstücks- und Eigentumsnachweis je Flurstück |
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | 10,00 € |