Gebäudeabsteckung
Nachdem der Architekt Lage und Höhe des geplanten Gebäudes festgelegt hat und es durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt ist, muss die Geometrie des Gebäudes in die Örtlichkeit (Grundstück) übertragen werden. |
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19053 Schwerin
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Nachdem der Architekt Lage und Höhe des geplanten Gebäudes festgelegt hat und es durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt ist, muss die Geometrie des Gebäudes in die Örtlichkeit (Grundstück) übertragen werden. |
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