Flurstückszerlegung

Sie wollen ein Teilstück eines Flurstückes kaufen oder verkaufen? Dann brauchen Sie zwangsläufig eine "Zerlegung".
Dies wird oft mit einer "Teilung" gleichgesetzt, aber: Eine Teilung kann nur bei Grundstücken innerhalb des Grundbuches vorgenommen werden.

Da die kleinste "handelbare" Einheit im Grundstücksverkehr ein Flurstück ist, müssen bei Kauf oder Verkauf eines Teilstückes daraus mit Hilfe einer Zerlegung zwei neue Flurstücke gebildet werden.
Dabei werden durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur die alten Flurstücksgrenzen ermittelt und gegebenenfalls wieder hergestellt.
Der amtliche Charakter des Verfahrens der Zerlegung wird spätestens bei der Beurkundung der Ergebnisse durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur deutlich.
Die Fortführungsmitteilung und die aktualisierte Flurkarte werden per Post zugestellt.

Nun kann ein Notar die Teilung des ehemaligen Grundstückes im Grundbuch veranlassen.

==> Vermessungsantrag