Gebäudeeinmessung
Die Gebäudeeinmessung wird häufig mit der Gebäudeabsteckung verwechselt. Tatsächlich findet die Absteckung aber vor Baubeginn statt, während die Einmessung die abschließende Dokumentation nach der Baufertigstellung oder Grundrissänderung ist.
Diese Dokumentation soll dafür sorgen, dass die amtliche Flurkarte und der dazugehörige Katasternachweis aktuell sind. Darüber hinaus wird die Grundstücksgrenze auf diese Weise vermessungstechnisch mit dem Gebäude verbunden und gesichert.
Diese Einmessung ist für Grundstückseigentümer Pflicht (§ 28 Abs. 1 Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V).
Dem Kataster- und Vermessungsamt wird eine "Vermessungschrift" für die Liegenschaftsdokumentation übergeben.
Auf dieser Grundlage kann der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur eine Grenzbescheinigung erstellen. Sie weist nach, auf welchem Flurstück das Gebäude errichtet wurde und ob Grenzüberschreitungen vorliegen. Sie wird häufig von Banken für die Gewährung von Krediten gefordert.
==> Kosten einer Gebäudeeinmessung in MV
==> Antrag auf Gebäudeeinmessung