Kosten einer Gebäudeeinmessung in MV

Für eine Gebäudeeinmessung werden Gebühren entsprechend der  Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. 02. 2018, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2024, erhoben. Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich nach dem Gebäudewert.

Auszug aus der Vermessungskostenverordnung 

Gebäudewert bis einschließlich

Grundgebühr

Umsatzsteuer (Ust. 19 %)

Kosten beim Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieur

Übernahme in das Liegenschafts-kataster/12% der Grundgebühr/ Ust frei

Gesamtkosten in € 

40.000 € 

460,00 € 

87,40 €

547,40 € 

55,20 €

602,60  €

500.000 € 

1.030,00 € 

195,70 €

1.225,70 € 

123,60 €

1.349,30  €

1.000.000 € 

1.640,00 € 

311,60 €

1.951,60 € 

196,80 €

2.148,40  €

1.500.000 € 

2.080,00 € 

395,20 €

2.475,20 € 

249,60 €

2.724,80  €

2.500.000 € 

2.650,00 € 

503,50 €

3.153,50 € 

318,00 €

3.471,50  €

4.000.000 € 

3.400,00 € 

646,00 €

4.046,00 € 

408,00 €

4.454,00  €

über 4.000.000 € 

1,7x√ Wert des Gebäudes



 

 

 Gebührenreduzierung:
1.)

90 % der Grundgebühr für die Einmessung von Gebäuden und baulichen Anlagen, durch die selbe Vermessungsstelle, die bei der Anfertigung des Lageplans und der Absteckung des Grundrisses tätig war.

 2.)

70 % der Grundgebühr für die im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung  erledigte Einmessung von Gebäuden und bauliche Anlagen