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INSPIRE - Geodateninfrastruktur der EU

Die Herausforderung in der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie besteht darin, die durch INSPIRE entstandene Geodateninfrastruktur in den praktischen Betrieb und in  Verwaltungsprozessen in Anwendung zu bringen. Die Arbeiten richten sich dabei nach komplexen technischen Vorgaben.

Folgende Schritte sind für die von INSPIRE betroffenen Geodatenanbieter notwendig:
  1. Identifizierung betroffener Geodatensätze
  2. Analyse bestehender Geodatensätze mit dazugehörigen Metadatensätzen
  3. Ersterfassung INSPIRE-konformer Metadaten und Abgabe vorhandener Metadaten
  4. Vorbereitung der Abgabe vorhandener Geodaten gemäß INSPIRE (Datenharmonisierung- Datenmodell- und Koordinatentransformationen)
  5. Aufsetzen der Geodatendienste (technisch und organisatorisch), um  Geo- und Metadaten zur Verfügung zu stellen

Wir können Sie in allen Fragen um INSPIRE unterstützen und die technische Umsetzung realisieren. Die Aufgabe der Bereitstellung für INSPIRE kann auch durch uns als Ihren Dienstleister, wahrgenommen werden.

FAQ zumThema INSPIRE:

Infrastructure for Spatial InfoRmation in Europa

Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft

Ziel
ist die Schaffung einer Europäischen Geodateninfrastruktur, um den Zugang zu Geodaten und deren Nutzung  für die Öffentlichkeit, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft zu vereinfachen.

Wer muss Daten bereitstellen?
Behörden mit Geodaten. (digitale Informationen, denen auf der Erdoberfläche eine bestimmte räumliche Lage zugewiesen werden kann)

Welche Daten müssen bereitgestellt werden?
Digital vorhandene Geodaten, die sich auf ein oder mehrere der in den Anhängen zur Richtlinie genannten Themen beziehen.


Themen Anhang I Themen Anhang II Themen Anhang III
1. Koordinatenreferenzsysteme 1. Höhe 1. Statistische Einheiten
2. Geografische Gittersysteme 2. Bodenbedeckung 2. Gebäude
3. Geografische Bezeichnungen 3. Orthofotografie 3. Boden
4. Verwaltungseinheiten 4. Geologie 4. Bodennutzung
5. Adressen   5. Gesundheit und Sicherheit
6. Flurstücke/Grundstücke   6. Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
7. Verkehrsnetze   7. Umweltüberwachung
8. Gewässernetz   8. Produktions- und Industrieanlagen

9. Schutzgebiete

  9. Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
    10. Verteilung der Bevölkerung - Demografie
    11. Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
    12. Gebiete mit naturbedingten Risiken
    13. Atmosphärische Bedingungen
    14. Meteorologisch-geografische Kennwerte
    15. Ozeanografisch-geografische Kennwerte
    16. Meeresregionen
    17. Biogeografische Regionen
    18. Lebensräume und Biotope
    19. Verteilung der Arten
    20. Energiequellen
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
  21. Mineralische Bodenschätze

Wie müssen die Daten bereitgestellt werden?
Die Daten müssen INSPIRE-konform, den Anforderungen der Richtlinie entsprechend, über folgende Dienste bereitgestellt werden:
  • Suchdienste
  • Darstellungsdienste
  • Downloaddienste
  • Transformationsdienste
INSPIRE-Termine

  Daten zu Anhang
I
Daten zu Anhang
II
Daten zu Anhang
III
Metadaten
03.12.2010  03.12.2010
03.12.2010 
Suchdienst  Suchdienst wird in M-V zentral durch GeoMIS.MV bzw. PortalU realisiert   
Darstellungsdienste Anfangsbetriebsfähigkeit: 09.05.2011
volle Betriebsfähigkeit: 09.11.2011  
Downloaddienste  Anfangsbetriebsfähigkeit: 28.06.2012
volle Betriebsfähigkeit: 28.12.2012  
Harmonisierung/
Interoperabilität
 neu erfasste Daten:
23.11.2012
 neu erfasste Daten
15.05.2014
 neu erfasste Daten
15.05.2014
   vorhandene Daten:
23.11.2017
 vorhandene Daten
15.05.2019
 vorhandene Daten
15.05.2019
Quelle: Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen


Was sind Metadaten?
Metadaten sind Informationen über andere Daten. Sie werden in einer bestimmten Form (bei Geodaten gemäß den INSPIRE Vorgaben) gehalten und geführt. Durch Metadaten wird die Recherche und die Nutzung der Primärdaten ermöglicht, erleichtert und ggf. bestimmt.

Was bedeutet  Raumbezug?