Grenzfeststellung

Wenn es um die konkrete Lage der Grenzen in der Örtlichkeit z.B. für ein Bauvorhaben geht, reichen Flurkarte oder Grundbuchauszug nicht aus.

Seit der Dokumentation von Grenzverläufen (in Mecklenburg seit ca. 1870), wurde von den jeweiligen "Landmessern" zu jeder hoheitlichen Vermessung ein entsprechender "Handriss" gefertigt. Dieser Handriss wird im Kataster- und Vermessungsamt registriert und archiviert und dient gleichzeitig der Aktualisierung der amtlichen Flurkarte.

Wenn Sie also mit Ihrem Nachbarn "auf weiter Flur stehen", hilft nur eine Grenzermittlung mit Hilfe der alten Handrisse und Unterlagen, sowie das anschließende amtliche Verfahren der Grenzfeststellung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

==> Vermessungsantrag