Kosten einer Gebäudeeinmessung in MV

Für eine Gebäudeeinmessung werden Gebühren entsprechend der  Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. 02. 2018, geändert durch Verordnung vom 23. September 2021, erhoben. Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich nach dem Gebäudewert.

Auszug aus der Vermessungskostenverordnung 

Gebäudewert bis einschließlich

Grundgebühr

Unterlagen aus dem Liegenschafts-kataster 

Übernahme in das Liegenschafts-kataster/ Ust frei

Umsatzsteuer (Ust. 19 %

Gesamtkosten in € 

25.000 € 

420,00 € 

79,00 €

33,60 € 

79,80 €

612,40 €

300.000 € 

860,00 € 

79,00 €

68,80 € 

163,40 €

1171,20 €

600.000 € 

1170,00 € 

79,00 €

93,60 € 

222,30 €

1564,90 €

1.000.000 € 

1540,00 € 

79,00 €

123,20 € 

292,60 €

2034,80 €

1.500.000 € 

1850,00 € 

79,00 €

148,00 € 

351,50 €

2428,50 €

2.500.000 € 

2380,00 € 

79,00 €

190,40 € 

452,20 €

3101,60 €

über 2.500.000 € 

Wert des Gebäudes

79,00 €

8 % der Grundgebühr

 

 

 Gebührenreduzierung:
1.)

90 % der Grundgebühr für die Einmessung von Gebäuden und baulichen Anlagen, durch die selbe Vermessungsstelle, die bei der Anfertigung des Lageplans und der Absteckung des Grundrisses tätig war.

 2.)

70 % der Grundgebühr für die im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung  erledigte Einmessung von Gebäuden und bauliche Anlagen